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NIS2: Wichtige Punkte für Energieversorger (Kurzfassung)

Sie möchten sich informieren was als Energieversorger in Hinblick auf NIS2 zu beachten gilt? Hier unser kurzer Leitfaden mit hilfreichen Links.

  1. Registrierungspflichten
  • Pflicht zur Registrierung als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtung“ beim BSI über Mein Unternehmenskonto + BSI‑Portal.
    [bsi.bund.de]
  • Registrierung fällig spätestens 3 Monate nach Betroffenheit.
    [bsi.bund.de]
  1. Risikomanagement & Sicherheitsmaßnahmen
  • Verpflichtendes Risikomanagement für Informationssysteme, u. a.:
    • Risikoanalysen
    • technische & organisatorische Schutzmaßnahmen
    • Notfall- und Wiederanlaufpläne
    • sichere Entwicklungs-, Beschaffungs- und Wartungsprozesse
    • Absicherung der Lieferkette
      [ihk.de]
  1. IT-Sicherheitskataloge (Energiesektor-spezifisch)
  • BSI bekommt stärkere Rolle: IT-Sicherheitskataloge der Energiebranche künftig nur im Einvernehmen mit BSI gültig.
    → Engere technische Abstimmung, strengere Anforderungen.
  1. Erweiterter Anwendungsbereich
  • NIS2 umfasst digitale Energiedienste und Systeme mit zentralem Zugriff, z. B.:
    • Anlagen mit Fernwirkzugriff
    • dezentrale Steuerungen über netzgebundene Komponenten
      → Betreiber müssen Nachweis der IT-Sicherheit erbringen.
  1. Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
  • 24h: Erstmeldung
  • 72h: Update
  • 1 Monat: Abschlussbericht
    → Meldung an das BSI
    [ihk.de] 
  1. Lieferketten-Security
  • Energieversorger müssen ihre Zulieferer und Dienstleister stärker prüfen & absichern.
    → Gilt auch für Unternehmen, die selbst nicht direkt unter NIS2 fallen.
  1. Stärkere technische Mindestanforderungen
  • Orientierung am Stand der Technik, inkl.
    • Netzsegmentierung
    • starke Authentifizierung
    • Patch-/Vulnerability-Management
    • Monitoring & Logging
      (sektorspezifisch in BSI / BNetzA-Katalogen)
  1. Governance & Verantwortlichkeit
  • Verantwortung liegt bei der Unternehmensführung (Managementhaftung).
  • Pflicht zu Schulungen, Awareness und klaren IT-Sicherheitsprozessen.
    (Allgemeine NIS2-Anforderung) [ihk.de]

 

Was ist besonders in Hinblick auf Ihre IT zu beachten?

 

Zentrale IT‑Sicherheitsmaßnahmen nach NIS2

  1. Systematische Risikoanalyse & Risikomanagement
  • Durchführung regelmäßiger, strukturierter Risikoanalysen für alle Informationssysteme.
    [ihk.de]
  • Etablierung eines durchgängigen Risikobehandlungsprozesses inkl. Maßnahmenplanung und Überprüfung. 
  1. Technische Schutzmaßnahmen nach Stand der Technik

Zu implementieren sind u. a.:

  • Netzwerksicherheitsmaßnahmen (Segmente, Firewalls, IDS/IPS).
  • Härtung von Systemen, regelmäßige Updates und Patch-Management.
  • Vulnerability-Management und kontinuierliches Monitoring.
    → Diese Maßnahmen werden als verpflichtende technische Anforderungen im Rahmen des Risikomanagements hervorgehoben.
  1. Notfall- und Wiederanlaufpläne
  • Pflicht zur Einführung von Incident Response‑Plänen sowie Business Continuity– und Disaster Recovery‑Konzepten.
    [ihk.de]
  • Sicherstellung, dass kritische Energie‑IT bei Ausfällen schnell wiederhergestellt werden kann.
  1. Sicherer Betrieb & sichere Prozesse
  • Klare Vorgaben für Entwicklung, Beschaffung und Wartung von IT-Systemen (Secure Development Lifecycle).
    [ihk.de]
  • Dokumentierte Verfahren, regelmäßige Tests und kontinuierliche Verbesserung.
  1. Logging, Monitoring & Detektion
  • Etablierung eines Monitorings, das sicherheitsrelevante Ereignisse erkennt und meldet.
    (aus allgemeinen technischen Maßnahmen abgeleitet, die in der Risikoanalyse und Sicherheitskatalogen gefordert werden)
  1. Meldeprozesse für Sicherheitsvorfälle
  • 24h Erstmeldung, 72h Update, 1 Monat Abschluss – alles an das BSI.
    [ihk.de]
  • Technische Prozesse müssen diese schnelle Meldung ermöglichen (z. B. zentrale Incident-Management‑Systeme).
  1. Stärkung der Lieferketten-Sicherheit
  • Bewertung und Kontrolle aller IT‑Zulieferer sowie Dienstleister.
  • Verpflichtung, dass Dienstleister ebenfalls angemessene Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt haben.
    [ihk.de]
  1. Spezifisch für Energieversorger:
  • Anpassungen an die IT-Sicherheitskataloge (BNetzA + BSI).
  • Sicherer Betrieb zentral gesteuerter Energieanlagen und digitaler Energiedienste.
    → Betreiber müssen die Sicherheit dieser Systeme aktiv nachweisen.
  1. Governance & Verantwortlichkeiten
  • Unternehmensführung trägt explizite Verantwortung für Cybersecurity.
  • Pflicht zu Awareness-Maßnahmen und Schulungen im Unternehmen.
    [ihk.de]