NIS2: Wichtige Punkte für Energieversorger (Kurzfassung)
Sie möchten sich informieren was als Energieversorger in Hinblick auf NIS2 zu beachten gilt? Hier unser kurzer Leitfaden mit hilfreichen Links.
- Registrierungspflichten
- Pflicht zur Registrierung als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtung“ beim BSI über Mein Unternehmenskonto + BSI‑Portal.
[bsi.bund.de] - Registrierung fällig spätestens 3 Monate nach Betroffenheit.
[bsi.bund.de]
- Risikomanagement & Sicherheitsmaßnahmen
- Verpflichtendes Risikomanagement für Informationssysteme, u. a.:
- Risikoanalysen
- technische & organisatorische Schutzmaßnahmen
- Notfall- und Wiederanlaufpläne
- sichere Entwicklungs-, Beschaffungs- und Wartungsprozesse
- Absicherung der Lieferkette
[ihk.de]
- IT-Sicherheitskataloge (Energiesektor-spezifisch)
- BSI bekommt stärkere Rolle: IT-Sicherheitskataloge der Energiebranche künftig nur im Einvernehmen mit BSI gültig.
→ Engere technische Abstimmung, strengere Anforderungen.
- Erweiterter Anwendungsbereich
- NIS2 umfasst digitale Energiedienste und Systeme mit zentralem Zugriff, z. B.:
- Anlagen mit Fernwirkzugriff
- dezentrale Steuerungen über netzgebundene Komponenten
→ Betreiber müssen Nachweis der IT-Sicherheit erbringen.
- Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- 24h: Erstmeldung
- 72h: Update
- 1 Monat: Abschlussbericht
→ Meldung an das BSI
[ihk.de]
- Lieferketten-Security
- Energieversorger müssen ihre Zulieferer und Dienstleister stärker prüfen & absichern.
→ Gilt auch für Unternehmen, die selbst nicht direkt unter NIS2 fallen.
- Stärkere technische Mindestanforderungen
- Orientierung am Stand der Technik, inkl.
- Netzsegmentierung
- starke Authentifizierung
- Patch-/Vulnerability-Management
- Monitoring & Logging
(sektorspezifisch in BSI / BNetzA-Katalogen)
- Governance & Verantwortlichkeit
- Verantwortung liegt bei der Unternehmensführung (Managementhaftung).
- Pflicht zu Schulungen, Awareness und klaren IT-Sicherheitsprozessen.
(Allgemeine NIS2-Anforderung) [ihk.de]
Was ist besonders in Hinblick auf Ihre IT zu beachten?
Zentrale IT‑Sicherheitsmaßnahmen nach NIS2
- Systematische Risikoanalyse & Risikomanagement
- Durchführung regelmäßiger, strukturierter Risikoanalysen für alle Informationssysteme.
[ihk.de] - Etablierung eines durchgängigen Risikobehandlungsprozesses inkl. Maßnahmenplanung und Überprüfung.
- Technische Schutzmaßnahmen nach Stand der Technik
Zu implementieren sind u. a.:
- Netzwerksicherheitsmaßnahmen (Segmente, Firewalls, IDS/IPS).
- Härtung von Systemen, regelmäßige Updates und Patch-Management.
- Vulnerability-Management und kontinuierliches Monitoring.
→ Diese Maßnahmen werden als verpflichtende technische Anforderungen im Rahmen des Risikomanagements hervorgehoben.
- Notfall- und Wiederanlaufpläne
- Pflicht zur Einführung von Incident Response‑Plänen sowie Business Continuity– und Disaster Recovery‑Konzepten.
[ihk.de] - Sicherstellung, dass kritische Energie‑IT bei Ausfällen schnell wiederhergestellt werden kann.
- Sicherer Betrieb & sichere Prozesse
- Klare Vorgaben für Entwicklung, Beschaffung und Wartung von IT-Systemen (Secure Development Lifecycle).
[ihk.de] - Dokumentierte Verfahren, regelmäßige Tests und kontinuierliche Verbesserung.
- Logging, Monitoring & Detektion
- Etablierung eines Monitorings, das sicherheitsrelevante Ereignisse erkennt und meldet.
(aus allgemeinen technischen Maßnahmen abgeleitet, die in der Risikoanalyse und Sicherheitskatalogen gefordert werden)
- Meldeprozesse für Sicherheitsvorfälle
- 24h Erstmeldung, 72h Update, 1 Monat Abschluss – alles an das BSI.
[ihk.de] - Technische Prozesse müssen diese schnelle Meldung ermöglichen (z. B. zentrale Incident-Management‑Systeme).
- Stärkung der Lieferketten-Sicherheit
- Bewertung und Kontrolle aller IT‑Zulieferer sowie Dienstleister.
- Verpflichtung, dass Dienstleister ebenfalls angemessene Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt haben.
[ihk.de]
- Spezifisch für Energieversorger:
- Anpassungen an die IT-Sicherheitskataloge (BNetzA + BSI).
- Sicherer Betrieb zentral gesteuerter Energieanlagen und digitaler Energiedienste.
→ Betreiber müssen die Sicherheit dieser Systeme aktiv nachweisen.
- Governance & Verantwortlichkeiten
- Unternehmensführung trägt explizite Verantwortung für Cybersecurity.
- Pflicht zu Awareness-Maßnahmen und Schulungen im Unternehmen.
[ihk.de]

